Lernende mit diagnostizierten Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten können für den Unterricht an der Berufsfachschule wie auch für das Qualifikationsverfahren (QV) einen Nachteilsausgleich beantragen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier auf der Website des Mittelschul- und Berufsbildungsamts.
Beim Einreichen des Gesuchs oder bei Fragen zum Nachteilsausgleich stehen wir Ihnen gerne über unser Kontaktformular zur Verfügung. Klicken Sie dabei im Kontaktformular das Thema «Nachteilsausgleich» an.