Berufsfachschule Winterthur

Lehrberufe

Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 BBV

Erwachsene mit 5-jähriger Berufserfahrung können eine direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 BBV durch das kantonale Berufsbildungsamt beantragen.

Unterrichtsbesuch und Absenzen- und Disziplinarreglement

Lernende mit einer direkten Zulassung zum QV nach Art. 32 BBV können zur Vorbereitung die Berufsfachschule besuchen. Die Aufnahme erfolgt auf Schuljahresbeginn (Kalenderwoche 34). Die Anmeldefrist läuft jeweils bis Mitte August. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Mit der Anmeldung verpflichten die Lernenden sich zum regelmässigen Unterrichtsbesuch. Es gilt das gleiche Absenzen- und Disziplinarreglement.

Noten und Zeugnisse

Lernende mit einer direkten Zulassung zum QV nach Art. 32 BBV, welche sich für die Teilnahme am Unterricht entscheiden, sind verpflichtet an den Prüfungen teilzunehmen und schriftliche Arbeiten etc. abzugeben. Diese werden bewertet und dienen den Lernenden als Standortbestimmung. Es wird ein Semesterzeugnis erstellt und verschickt. Die Erfahrungsnoten der Berufskenntnisse zählen nicht fürs Qualifikationsverfahren. Die Erfahrungsnote des Allgemeinbildenden Unterrichts (ABU) zählt fürs Qualifikationsverfahren, sofern Lernende nicht davon dispensiert sind.

Kosten

Lernende mit einer direkten Zulassung zum QV nach Art. 32 BBV, welche sich für die Teilnahme am Unterricht entscheiden, bezahlen kein Schulgeld, sondern nur die Material- und Lehrmittelkosten

Anmeldung Qualifikationsverfahren

Lernende mit einer direkten Zulassung zum QV nach Art. 32 BBV, welche sich für die Teilnahme am Unterricht entscheiden, melden sich selber zum Qualifikationsverfahren an.

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